von beach-volleyball.de
am 18. März 2020
um 12:46 Uhr
Natürlich “regiert” der Coronavirus auch den Beach-Volleyball: Längst sind alle internationalen Turniere (vorerst bis Ende April) und mittlerweile auch die Techniker Beach Tour abgesagt, Turniere auf Landesverbandsebene werden folgen – und noch ist nicht absehbar, wann es einen geregelten Spielbetrieb wieder geben wird.
Wie bin ich als Hobbyspieler betroffen?
Selbst jegliches Indoor-Training oder Besuche im Fitness-Studio sind in diesen Tagen zum Erliegen gekommen, die meisten Hallen und Studios wurden entweder von Amts wegen oder vom Betreiber selbst vorübergehend dicht gemacht. Und die alljährliche Karawane von Beach-Volleyballern, die sich regelmäßig von Ende März bis Mitte Mai in Gang gesetzt hat, um sich unter südlicher Sonne auf die Saison vorzubereiten, wurde schon vor dem Start gestoppt – nahezu alle Camps in diesem Frühjahr wurden schon oder werden wohl noch abgesagt.
All dies hat nicht nur eine sportliche, sondern vor allem auch wirtschaftliche Dimension, und zwar für Veranstalter und Teilnehmer.
Ich habe ein Camp gebucht. Bekomme ich mein Geld zurück?
Beim alljährlich größten Event, dem Beachline-Festival in Riccione, zeichnete sich schon früh ab, dass angesichts der dramatischen Umstände in Italien mit einer Absage zu rechnen sei. Bis zuletzt hofften allerdings die gemeinsamen Partner alpetour-Gruppenreisen, Funtec und beach-volleyball.de noch auf ein „Wunder“, das aber ausblieb, so dass die Absage unumgänglich war. Auch in diesem Jahr wollten allein bis Anfang März über 1700 Teilnehmer an die Adria reisen, um auf fast 250 Spielfeldern zu trainieren und spielen. Alpetour, als der Reiseveranstalter und Vertragspartner der Teilnehmer, wird sowohl den Reisepreis und in Absprache mit Funtec und beach-volleyball.de auch die Festival-Package-Gebühr und für die über 1200 Trainingsteilnehmer die Campgebühr in voller Höhe erstatten. Gleichzeitig denken die Verantwortlichen über eine Alternative für den Herbst nach.
beach-volleyball.de, in rund 15 Jahren zum mit Abstand größten europäischen Camp-Anbieter mit der Trainingsmarke Beach-Academy gewachsen, ist natürlich entsprechend hart betroffen. Ist doch aktuell davon auszugehen, dass auch alle weiteren Frühjahrscamps (Türkei, Spanien, Griechenland und Bulgarien) nicht stattfinden werden. Besonders traurig im Hinblick auf die für den 30. März geplante große Einweihung (u.a. mit den Vize-Weltmeistern Thole/Wickler, Olympiasieger-Trainer Jürgen Wagner) der neuen Beach-Arena im Blue Waters Club im türkischen Side.
Doch auch hier sind die Teilnehmer wie bei alpetour auf der sicheren Seite: beach-volleyball.de arbeitet seit fast zehn Jahren eng mit dem Veranstalter schauinsland-reisen zusammen, so dass alle über das beach-volleyball.de-Reisebüro gebuchten Auslandsreisen als Pauschalreisen mit der entsprechenden rechtlichen Absicherung gelten. Beispielsweise wurden die weit über 600 Teilnehmer, die eine der ersten drei Campwochen in der Türkei gebucht hatten, noch am Wochenende – nach der Flugverbotsankündigung der Türkei am Freitagabend - von schauinsland-reisen über die kostenlose Stornierung und Rücküberweisung informiert. Gleiches gilt bei der Beach-Academy auch für die Camp-Gebühr: beach-volleyball.de hat allen Teilnehmern unmittelbar die volle Rückerstattung oder eine entsprechende Gutschrift ohne jegliche Stornogebühr angeboten. Geschäftsführerin Julia Krumbeck: "Für uns ist die volle Rückerstattung wie die schnelle Information und Transparenz eine Selbstverständlichkeit. Aber gerade deshalb freuen wir uns über das unglaublich positive Feedback und die Solidarität unserer Teilnehmer, die sich wie wir auf das Nachholen der Beachcamps freuen."
Was passiert bei kleinen Anbietern?
Sehr viel unsicherer ist offenbar die Lage bei einigen kleineren Campanbietern, die Rückzahlung in voller Höhe ist – nach entsprechenden Informationen an die Teilnehmer - wohl nicht überall gesichert oder nur nach Insolvenz, wenn ein Reisesicherungsschein ausgestellt wurde. Die meisten bieten an, den gezahlten Betrag für ein späteres Camp "stehen zu lassen". Die (vollständige) Erstattung von Flugkosten bei selbst gebuchtem Flug ist nicht automatisch abgesichert und muss mit der jeweiligen Fluggesellschaft ausgehandelt werden.
Bleibt also zu hoffen, dass hier nicht viele Beach-Volleyballer auf ihren Kosten sitzen bleiben, zumal manche Camp-Anbieter bei "Höherer Gewalt" mehr oder weniger hohe Stornokosten einbehalten wollen. Da bewegen sie sich allerdings rechtlich auf sehr dünnem Eis, wie nachfolgender Kurzabriß zeigt, um den wir einen „beachenden Rechtsanwalt“ baten, und der – ohne Gewähr, da es immer auf den Einzelfall und die evtl. juristisch zu überprüfende Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ankommt – gerne wie folgt wieder gegeben wird:
Fazit: Kosten komplett erstatten, aber kein Schadensersatz
Zusammengefasst kann man - unter Berücksichtigung der aktuellen/tatsächlichen Situation - sagen: Reine Campanbieter müssen die Campgebühr in voller Höhe erstatten (ohne jegliche Stornogebühren etc.); natürlich können die Kunden einer Gutscheinregelung (in mind. voller Höhe) zustimmen. Für die Erstattung der Reisekosten ist der Reiseveranstalter zuständig. Veranstalter, die sowohl Reise, Transfer, Übernachtung oder Verpflegung mit dem Camp kombinieren, müssen die gezahlten Kosten für das gesamte Paket (ohne jegliche Stornogebühren) erstatten. Theoretisch ist auch hier eine Gutscheinregelung denkbar; das Risiko im Falle einer Insolvenz (ohne Sicherungsschein) für den Teilnehmer allerdings erheblich.
Die gute Nachricht für die Anbieter: Etwaige Regressansprüche (Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude etc.) haben alle in der gegenwärtigen Situation eher nicht zu befürchten.
Wichtiger Hinweis: Manche Veranstalter behalten sich in ihren AGB vor, im Falle Höherer Gewalt von der Leistungspflicht und der Pflicht zur Rückzahlung frei zu sein. Eine solche Klausel ist nach der Rechtsprechung des EuGH unwirksam (EuGH, Urteil v. 26.9.2013, C 509/11).
Wie sind es bei Beach-Hallen-Abos aus?
Ähnlich problematisch – wenngleich aufgrund der sehr viel niedrigeren Beträge wirtschaftlich nicht so bedeutend – stellt sich die Situation aktuell für Abo-Inhaber einiger Beach-Hallen und Fitness-Studios dar. Diese sind flächendeckend behördlich geschlossen.
Der Mainstream der rechtlichen Autorenschaft zu diesem Thema (Rechtsprechung gibt es naturgemäß nicht) geht dahin, dass die Verbraucher bei einem Fitnessclub, der nun geschlossen ist, anteilig für die No-Show-Zeit nicht zahlen müssen.
Das gilt auch für Beachhallen-Abonnements. Habt ihr, wie zumeist, das Abo vorentrichtet, solltet ihr euch wegen einer Rückzahlung oder fairerweise wegen eines Gutscheines für die „Zeit danach“ recht zügig an den Hallenbetreiber wenden. Es gilt aber auch hier – unjuristisch – dasselbe wie gegenüber Künstlern und kleinen Bühnen, Veranstaltern kultureller Events: Seht es als allgemeines Schicksal und lasst ihnen die wenigen Euros, um die es angesichts der ausgehenden Hallensaison nur noch gehen kann.
Wir alle müssen befürchten, dass der überschaubare Markt an Beachhallen dann zusammenbricht, wenn Schließungen länger anhalten müssen, und die Hallenbetreiber unter immer größeren wirtschaftlichen Druck geraten.
Wann finden wieder Beach-Camps statt? Wie kann ich zuhause trainieren? Mit unserem Beach-Academy-Verteiler halten wir alle Beach-Camp und Trainingsinteressierten auf dem Laufenden.
Bei den Beach-Academy-News, die wir ca. einmal pro Monat verschicken, geht es zudem um Trainingstipps, neue Beach-Camps und Infos zu Profis, die als Trainer bei uns im Einsatz sind.
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