Urlaubs-Planung: flexibel und entspannt angehen
Hallo Hannah. Was tut sich in Sachen Beach-Volleyball-Urlaub?
Nachdem in den letzten Wochen und Monaten im Reisebereich aufgrund von Reisewarnungen und hohen Hürden bei der Einreise wie Quarantäne vieles nicht möglich war, sieht die Situation zum Sommer schon ganz anders aus. Mit den ersten Destinationen, die wieder angeflogen werden, erhalten wir mehr und mehr Nachfragen und Buchungen. Gelockerte Einreisebedingungen und geöffnete Sportmöglichkeiten wie Gruppensport am Strand ermöglichen an vielen Orten wieder einen Beach-Volleyball-Urlaub.
Welche Themen und Reiseziele sind derzeit interessant?
Fangen wir mal mit den Destinationen an, Griechenland hat beispielsweise die Quarantäne bei Einreise für EU-Bürger aufgehoben, dementsprechend groß ist das Interesse an den Beachcamps in Sarti, auf Kreta und Rhodos.
Der Notstand in Spanien wurde aufgehoben, und mit ihm die teils sehr strengen Beschränkungen, wie Ausgangssperren, in vielen Orten. Für die Oktoberwoche auf Mallorca erhalten wir seitdem viele Anfragen. Und ausländische Touristen sind in der Türkei von den Ausgangssperren ausgenommen, so dass wir uns alle auf die Eröffnung der Beach Arena im Blue Waters Club freuen.
Natürlich haben alle Destinationen in diesem Jahr Corona bedingt gesonderte Einreisebedingungen und Testpflichten, die wir den Kunden selbstverständlich mit dem Reiseangebot zuschicken. Kurzfristige Änderungen der Einreisebestimmungen, Hygienemaßnahmen und Verhaltensregeln in den Ländern sind immer vorbehalten. Insgesamt wird aber in den meisten Touristendestinationen zum Sommer hin Vieles wieder gelockert.
Ein wichtiges Thema ist und bleibt trotz der Lockerungen natürlich der Wunsch nach Flexibilität bei der Reisebuchung und die Absicherung der Reise. Wir empfehlen unseren Campteilnehmern daher immer, den Flex2Relax-Tarif zu buchen.
Was ist der „Flex2Relax“-Tarif?
Die „Flex2Relax“-Tarifoption von unserem Partner Schauinsland Reisen bietet Reisenden ein Maximum an Flexibilität. Wir können sie allen empfehlen, denn mit „Flex2Relax“ kann man sich bei der Reisebuchung für nur 29 € pro Erwachsenen/Vollzahler alle Optionen mit Blick auf eine Stornierung oder Umbuchung offenhalten. Für Kinder ist der Tarif zudem kostenfrei.
Was bedeutet das konkret?
Bis 22 Tage vor Abreise können die Reisenden, ohne Angabe von Gründen, von der Reise zurücktreten. Ein Beispiel: Die Reise kann durchgeführt werden, es besteht kein generelles Reiseverbot, aber einem ist die Lage vor Ort zu unsicher. In dem Fall wird lediglich der "Flex2Relax"-Aufschlag als Pauschale erhoben, unabhängig von der Höhe des Reisepreises, und der Reisepreis ansonsten innerhalb von sieben Tagen zurückgezahlt. Jeder private Grund, ob der Urlaub vom Arbeitgeber gestrichen wurde oder etwas anderes dazwischenkommt, ist somit auch abgesichert.
Ebenso sind bis 22 Tage vor Abreise zwei Umbuchungen zum tagesaktuellen Preis möglich. Ab dem 22. Tag vor Abreise gelten die normalen Stornobedingungen gemäß der Allgemeinen Reisebedingungen.
Welche Reise- und Stornierungsbedingungen gelten ohne „Flex2Relax“?
Ohne den „Flex2Relax“-Tarif gelten von Beginn an die Stornobedingungen gemäß der Allgemeinen Reisebedingungen von Schauinsland Reisen. Dies bedeutet, dass die Reise nur kostenpflichtig storniert oder umgebucht werden kann, solange sie als durchführbar gilt.
Es ist beispielsweise möglich, dass trotz einer Reisewarnung – die kein generelles Reiseverbot ist - die touristische Gesamtbewertung die Durchführung der Reise ermöglicht. Schauinsland Reisen berücksichtigt dabei nicht nur die tatsächlichen Corona-Inzidenzwerte im Urlaubsland, sondern auch die Häufigkeit des Auftretens von Neuinfektionen, die Voraussetzungen bei der Einreise sowie die Hygiene- und Sicherheitskonzepte der Destination sowie der Leistungsträger. Falls man trotzdem Bedenken hat und die Reise nicht antreten oder verschieben möchte, dann bietet der „Flex2Relax“-Tarif die größtmögliche Flexibilität zu geringen Zusatzkosten.
Für welche Angebote gilt der „Flex2Relax“-Tarif und bis wann kann er gebucht werden?
Die „Flex2Relax“-Tarifoption gilt beim klassischen Schauinsland Reisen Programm und auch für Reisen mit Linienfluganteil. Bei Buchung des Angebots von „schauinsland-reisen dynamisch“ (SLRD), das sind z.B. tagesaktuelle dynamische Angebote, ist die Option leider ausgeschlossen. Die "Flex2Relax"-Tarifoption ist nach derzeitigem Stand bis zum 31.10.2021 buchbar und kann nur am Buchungstag hinzugebucht werden.
Bekomme ich den Aufschlag von 29,-€ bei einer Reiseabsage durch den Reiseveranstalter erstattet?
Im Falle einer Reiseabsage durch Schauinsland Reisen, etwa im Falle einer offiziellen Reisewarnung durch das deutsche Auswärtige Amt, welche die Durchführbarkeit der Reise unmöglich macht, erhalten die Kunden auch den „Flex2Relax“-Aufschlag von 29 € pro Erwachsenem/Vollzahler erstattet.
Gibt es Alternativen bzw. andere Wege, sich abzusichern?
Natürlich kann man sich auch auf anderem Wege, z. B. über Versicherungen oder Zusatzoptionen bei Kreditkarten und Ähnlichem, seine Reise absichern und eventuelle Stornokosten erstattet bekommen.
In diesem Fall empfiehlt sich ein genauer Blick in die jeweiligen Bedingungen, um sicher zu gehen, dass eine Stornierung oder Umbuchung ohne Angaben von Gründen oder Ähnlichem mit abgesichert ist.
Vielen Dank für die Infos, Hannah.