Auf keinen Kosten sitzen bleiben - Sichere deine Reise ab

Du möchtest deinen Urlaub für 2022 planen und dich gegen alle Eventualitäten absichern? Hannah Schmidt, Leiterin unseres beach-volleyball.de Reisebüros, gibt Tipps und wichtige Anregungen bei deiner Academy Reise- & Campbuchung und erklärt die Unterschiede zwischen "Flex2Relax", "FairSprechen", Reiserücktrittsversicherung und Auslandkrankenversicherung.

 

Hallo Hannah, aktuell erreichen euch viele Fragen zum Thema Reiseversicherungen und Stornobedingungen, welche Tipps kannst du geben?

Aus unserer Sicht sollte man jetzt schon Reise und Camp buchen, da es super Frühbucherrabatte gibt und es unsicher ist, wie sich die Flugsituation und die Preise im kommenden Jahr entwickeln. Um die Preise zu nutzen ist es aber besonders wichtig sich abzusichern und dabei noch flexibel zu bleiben. Denn es kann immer etwas Unvorhergesehenes geschehen: Etwa ein kurzfristiger medizinischer Notfall oder eine steigende Sorge bezüglich der Coronaentwicklung im Urlaubsland. Wenn du dich kurzfristig verletzt oder erkrankst, keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hast und die Reise stornieren musst, bleibst du gegebenenfalls je nach Kurzfristigkeit des Stornos auf 80-90% deiner Reisekosten sitzen. Die Entwicklung der Coronalage im Zielland bereitet dir Sorge, die Reise ist von offizieller Seite aber trotzdem noch möglich? Dann kann die Reise nicht kostenfrei storniert werden.

Was genau ist der "Flex2Relax"-Tarif und welche Vorteile bietet er?

Die "Flex2Relax" - Tarifoption von unserem Partner Schauinsland Reisen bietet dir ein Maximum an Flexibilität. Bei Abschluss der Option, kannst du dann bis 22 Tage vor Abreise, ohne Angabe von Gründen, von der Reise zurücktreten oder umbuchen. Wir können sie allen empfehlen, denn mit „Flex2Relax“ kannst du dich bei deiner Reisebuchung für nur 29 € pro Erwachsenen/Vollzahler alle Optionen mit Blick auf eine Stornierung oder Umbuchung offenhalten, Kinder sind kostenfrei.

Was bedeutet das konkret?

Natürlich wissen heute viele noch nicht, wie es sich privat oder in den Reiseländern in den nächsten Monaten entwickelt, daher empfiehlt es sich mit dieser Kombi abzusichern und reagieren zu können. Bis 22 Tage vor Abreise kannst du, ohne Angabe von Gründen, von der Reise zurücktreten, zum Beispiel, wenn die Reise durchgeführt werden kann, dir die Lage vor Ort aber zu unsicher ist oder wenn kurzfristig private oder berufliche Termine dazwischenkommen. Lediglich der "Flex2Relax"-Aufschlag wird als Pauschale erhoben, unabhängig von der Höhe des Reisepreises. Ebenso sind bis 22 Tage vor Abreise zwei Umbuchungen zum tagesaktuellen Preis möglich. Ab dem 21. Tag vor Abreise gelten die normalen Stornobedingungen gemäß der Allgemeinen Reisebedingungen von Schauinsland Reisen.

Welche Reise- und Stornierungsbedingungen gelten mit "Flex2Relax"?

Der „Flex2Relax“-Tarif ersetzt somit die bisherigen, zu den normalen Allgemeinen Reisebedingungen erweiterten Umbuchungsmöglichkeiten. Bei Stornierung wird der gezahlte Reisepreis, abzüglich des "Flex2Relax"-Aufschlags, innerhalb von 7 Tagen zurückerstattet.

Es ist beispielsweise möglich, dass trotz einer Reisewarnung – die kein generelles Reiseverbot ist - die touristische Gesamtbewertung die Durchführung der Reise ermöglicht. Schauinsland Reisen berücksichtigt dabei nicht nur die tatsächlichen Corona-Inzidenzwerte im Urlaubsland, sondern auch die Häufigkeit des Auftretens von Neuinfektionen, die Voraussetzungen bei der Einreise sowie die Hygiene- und Sicherheitskonzepte der Destination sowie der Leistungsträger. Falls man trotzdem Bedenken hat und die Reise nicht antreten oder verschieben möchte, dann bietet der „Flex2Relax“-Tarif die größtmögliche Flexibilität zu geringen Zusatzkosten.

Die „Flex2Relax“-Tarifoption gilt beim klassischen Schauinsland Reisen Programm und auch für Reisen mit Linienfluganteil. Buchungen des Angebots von „schauinsland-reisen dynamisch“ (SLRD) sind ausgeschlossen. Die "Flex2Relax"-Tarifoption kann nur am Buchungstag hinzugebucht werden.

Welche Reise- und Stornierungsbedingungen gelten ohne "Flex2Relax"?

Ohne den „Flex2Relax“-Tarif gelten von Beginn an die Stornobedingungen gemäß der Allgemeinen Reisebedingungen von Schauinsland Reisen. Dies bedeutet, dass die Reise dann nur kostenpflichtig storniert oder umgebucht werden kann, wenn sie als durchführbar gilt.

Was ist das "FairSprechen" von Schauinsland Reisen?

Ganz unabhängig von "Flex2Relax" gibt Schauinsland Reisen ein "FairSprechen" auf alle Flugpauschalreisen, was obligatorisch für den Fall der Fälle ist, falls man vor Ort in Quarantäne muss oder sich der Coronaverdacht bestätigt. Schauinsland Reisen inkludiert in jedem Reiseangebot das „FairSprechen“ ohne weitere Kosten:

  • Übernahme der zusätzlichen Unterbringungskosten im Zielgebiet im Quarantänefall für bis zu 14 Tage, sofern dies nicht durch andere Stellen (z. B. Versicherungen, staatliche oder regionale Garantien) gewährleistet wird
     
  • Übernahme der Rückflugkosten bei einer quarantänebedingt verspäteten Rückreise der betroffenen Person (max. 3.500 € pro Person)
     
  • Organisation der Heimreise der Mitgereisten, jedoch ggf. von der Quarantäne nicht betroffenen Personen auf der gleichen Buchung
     
  • Hilfestellung durch ihre örtliche Reiseleitung bei organisatorischen Fragen (z. B. der Suche nach geeigneten Rückflugverbindungen etc.)

Die genannten Versprechen gelten für alle neu gebuchten Flugpauschalreisen (slr und slrd) mit Buchungsdatum bis zum 30.04.2022, unabhängig von der gebuchten Reisezeit, also auch für die Sommersaison 2022. 

Wie sieht es aus, mit Reiserücktrittsversicherungen mit Covid-Zusatzversicherung oder Auslandskrankenversicherungen?

Gegen kurzfristige medizinische Notfälle oder z. B. Schaden am Eigentum sichert eine Reiserücktrittsversicherung (RRV) ab. Wenn du keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hast und die Reise aus einem versicherungstechnischen Grund stornieren musst, bleibst du gegebenenfalls - je nach Kurzfristigkeit des Stornos - auf 80-90% deiner Reisekosten sitzen.

Was genau die Versicherung abdeckt, steht in den Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherung. Reiserücktrittsversicherungen (am besten inklusive Reiseabbruchversicherung) können in der Regel bis 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden.  Ausnahmen sind vorbehalten.  Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich.

Covid-19 ist in der Regel nicht von einer normalen Reiserücktrittsversicherung abgedeckt. Deshalb ist in den meisten Fällen der Abschluss einer Zusatzversicherung nötig, wenn man sich gegen Corona absichern möchte.

Auch der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung ist enorm wichtig, damit bei Auslandsreisen z. B. Arzt- und Krankenhauskosten versichert sind und ein gegebenenfalls nötiger Rücktransport aus dem Ausland sichergestellt ist.

 

Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, sicherst du dich am besten mit einer Reiserücktrittsversicherung inkl. Corona-Schutz sowie dem „Flex2Relax“ Tarif ab.

Vielen Dank , für diese sehr hilfreichen Informationen Hannah!

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