Es geht weiter im Rechtsstreit DVV vs. Behrens/Tillmann

Der Deutsche Volleyball-Verband (DVV) ist im Rechtsstreit mit den Vize-Europameisterinnen Behrens/Tillmann am Oberlandesgericht in Berufung gegangen – wie es in dem Verfahren jetzt weiter geht.

„Wir teilen eine andere Rechtsaufassung“

Im Rechtsstreit mit dem (mittlerweile ehemaligen) Beach-Volleyball Team Kim Behrens und Cinja Tillmann ist der Deutsche Volleyball-Verband (DVV) am Oberlandesgericht Frankfurt fristgerecht in Berufung gegangen. Das gab der Verband am Nachmittag in einer Mitteilung bekannt. 

„Nach Eingang der schriftlichen Urteilbegründung haben wir diese durch unseren Rechtsbeistand prüfen lassen. Mit dem Fazit, dass wir der Argumentation des Landgerichts Frankfurt nicht folgen und eine andere Rechtsauffassung teilen. Aus diesem Grund haben wir uns für diesen Schritt entschieden“, sagt Nicole Fetting, Generalsekretärin des DVV.

Behrens und Tillmann bekamen im Rechtsstreit gegen den DVV in erster Instanz Recht und durch das Urteil Anspruch auf eine Schadensersatzzahlung in Höhe von 17.000 US-Dollar (14.450 Euro). Zudem hat das Gericht die bislang gängige Nominierungspraxis als einen Rechtsverstoß angesehen – eine Entscheidung von bedeutender Tragweite, da der Beschluss sich auf andere Sportarten ausweiten ließe.

So geht es weiter

Allein schon wegen dieses sogenannten rechtsfortbildenden Charakters des Prozessinhalts wird es mit ziemlicher Sicherheit eine weitere mündliche Verhandlung geben. Realistischerweise wird die aber erst Mitte nächsten Jahres stattfinden, so schilderte es ein Rechtsfachmann gegenüber beach-volleyball.de.

Demnach können neue Tatsachen in einem Berufungsverfahren nicht mehr angebracht werden, allerdings darf das Oberlandesgericht in der Frage – wie zuvor auch das Landgericht – neu entscheiden, ob der Sachverhalt überhaupt vor einem ordentlichen Gericht geklärt werden muss. Eine Klausel in der Athletenvereinbarung, nach der nur die Sportgerichtsbrakeit angerufen werden dürfte, wurde vom Landgericht in Frankfurt am Main vorab als unwirksam beschieden.

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